Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Neuaufstellung der Forsteinrichtung einstimmig zu. Die Landesforsten Rheinland-Pfalz wurde mit der Neuaufstellung der Forsteinrichtung beauftragt.

 


Die Waldbesitzer sind verpflichtet ein Forsteinrichtungswerk zu erstellen. Die Planung ist auf den Zeitraum von 10 Jahren ausgerichtet. In der Forsteinrichtung wird der Wald „untersucht“ und aus den gewonnenen Daten u.a. die nachhaltige Bewirtschaftung bzw. der Einschlag festgelegt. Das bestehende Forsteinrichtungswerk wäre im Jahr 2018 ausgelaufen. Der Stadtrat hatte, da sich zu diesem Zeitpunkt nur geringe Änderungen zur bestehenden Forsteinrichtung ergeben hatten, die Verlängerung um 5 Jahre beantragt.

Da sich aufgrund des Klimawandels und den letzten trockenen Sommern wesentliche Veränderungen in der Baumartenzusammensetzung, der Bewirtschaftung des Waldes und damit verbunden auch beim Einschlag ergeben, ist es erforderlich eine neue Forsteinrichtung zu erstellen und die Ziele neu festzulegen.

Die Aufgaben zur Erstellung der neuen Forsteinrichtung können von einem externen Büro erstellt werden. Dann werden die hierfür anfallenden Kosten vom Land gefördert. Die Aufgaben können aber auch von Landesforsten Rheinland-Pfalz übernommen werden. Bei der Bearbeitung durch die Landesforstverwaltung werden der Stadt keine Kosten in Rechnung gestellt.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte die Forstverwaltung mit der Erstellung der Forsteinrichtung beauftragt werden. Die für die Erstellung der Forsteinrichtung erforderlichen Kenntnisse sind vor Ort vorhanden und müssen nicht erst erarbeitet werden.