Sitzung: 09.02.2021 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0853/FB 2/2021
Beschluss:
Die aufgeführten Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße) werden gemäß §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße bzw. Fußwege dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Widmungsverfügung im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.
Die Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße) wurden mittlerweile endgültig hergestellt. Sie sind u. a. aus beitragsrechtlichen Gründen gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sie umfassen die folgenden Grundstücke:
- Bürgermeister-Becker-Straße:
Straße (Teilfläche aus Fl.Nr. 2040/70 und
2040/60, 2040/57, 2040/58, 2040/64)
- Fußweg
nördlich der Bürgermeister-Becker-Straße (Fl.Nr. 2040/61)
- Fußweg
zwischen der Bürgermeister-Becker-Straße und der Wingertsbergstraße (Fl.Nr.
2040/68)