Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die aufgeführten Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße) werden gemäß §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße bzw. Fußwege dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Widmungsverfügung im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.

 


Die Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße) wurden mittlerweile endgültig hergestellt. Sie sind u. a. aus beitragsrechtlichen Gründen gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Sie umfassen die folgenden Grundstücke:

-       Bürgermeister-Becker-Straße: Straße (Teilfläche aus Fl.Nr. 2040/70 und  2040/60, 2040/57, 2040/58, 2040/64)

-       Fußweg nördlich der Bürgermeister-Becker-Straße (Fl.Nr. 2040/61)

-       Fußweg zwischen der Bürgermeister-Becker-Straße und der Wingertsbergstraße (Fl.Nr. 2040/68)