Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zum vorgelegten Antrag zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie zur Überschreitung der zulässigen Höhe der Garage an der Grenze zum Nachbargrundstück bestehen keine Bedenken. Die Zustimmung der Eigentümer des Nachbargrundstückes liegt vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


Für das Baugrundstück an der Straße „Am Weinberg“ wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage eingereicht. Mit Ausnahme eines Grundstückes werden/sind nun alle Baugrundstücke an der Straße „Am Weinberg“ bebaut.

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil D“. Mit der Planung werden die Vorgaben aus dem Bebauungsplan eingehalten. Nach § 8 der Landesbauordnung dürfen Garagen ohne Abstand an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Dabei darf aber eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m nicht überschritten werden. Aufgrund der starken Geländeneigung kann diese Vorschrift nicht eingehalten werden. Im vorliegenden Fall ergibt sich eine mittlere Wandhöhe von ca. 4,80 m. Eine Befreiung kann nur dann erteilt werden, wenn die Eigentümer des Nachbargrundstückes dieser zustimmen. Die Nachbarzustimmung liegt vor.   

 

Die Belange der Stadt Eisenberg sind von der beantragten Befreiung nicht betroffen. Dem Befreiungsantrag kann zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.