Stadtbürgermeister Funck erläutert den Ratsmitgliedern das Zahlenwerk des Doppelhaushaltes 2021/2022. Dieser ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Ergebnishaushalt auf der Ertragsseite mit 14.804.014,00 € und auf der Aufwandsseite mit 16.141.243,00 € festgesetzt, so dass sich ein Fehlbetrag von 1.337.229,00 € ergibt.

Im Jahr 2022 betragen die Erträge 15.231.167,00 € und die Aufwendungen 16.197.526,00 €, daraus resultiert ein Fehlbetrag von 966.359,00 €.

Der Saldo der ordentlichen En- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt

-695.425,00 € im Jahr 2021 und – 332.762,00 € im Jahr 2022.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden im Jahr 2021 auf 1.080.436,00 € und im Jahr 2022 auf 811.660,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden im Jahr 2021 mit 3.122.700,00 € und im Jahr 2022 auf 2.302.300,00 € veranschlagt. Der Saldo hieraus beläuft sich 2021 auf – 2.042.264,00 € und 2022 auf – 1.490.640,00 €.

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit belaufen sich im Jahr 2021 auf 2.737.689,00 € und im Jahr 2022 auf 1.823.402,00 €

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2021 auf 2.042.264,00 € und für 2022 auf 1.490.640,00 € festgesetzt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wie folgt festgesetzt:

                                                                                              2021                                                     2022

Grundsteuer A                                                420 v. H.                                              500 v. H.

Grundsteuer B                                                420 v. H.                                              500 v. H.

Gewerbesteuer                                                             365 v. H.                                              365 v. H.

Die Hundsteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund                                                                      80,00 €

für den zweiten Hund                                                  140,00 €

für jeden weiteren Hund                                            200,00 €

Für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, beträgt die Steuer

für den ersten Hund                                                     240,00 €

für den zweiten Hund                                                  300,00 €

für jeden weiteren Hund                                                           300,00 €

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit gültigen Fassung werden für den Wirtschaftswegebeitrag auf 13,00 €/ha festgesetzt.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 10.324.454,52 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2021 beträgt 8.306.917,52 €, zum 31.12.2022 6.969.688,52 €.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion im Gremium.

 

Weiterhin wird die Aufnahme von 32.000,00 € in Erträgen und Aufwendungen für die Durchführung einer Open-Air-Veranstaltung im Sommer im Waldstadion mit zwei Enthaltungen beschlossen.