Sitzung: 09.02.2021 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Vorlage: 0855/FB 1/2021
Stadtbürgermeister
Funck erläutert den Ratsmitgliedern das Zahlenwerk des Doppelhaushaltes
2021/2022. Dieser ist als Anlage 1
beigefügt.
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021 wird im Ergebnishaushalt auf der Ertragsseite mit
14.804.014,00 € und auf der Aufwandsseite mit 16.141.243,00 € festgesetzt, so
dass sich ein Fehlbetrag von 1.337.229,00 € ergibt.
Im Jahr 2022
betragen die Erträge 15.231.167,00 € und die Aufwendungen 16.197.526,00 €,
daraus resultiert ein Fehlbetrag von 966.359,00 €.
Der Saldo der
ordentlichen En- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt
-695.425,00 € im
Jahr 2021 und – 332.762,00 € im Jahr 2022.
Die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit werden im Jahr 2021 auf 1.080.436,00 € und im Jahr
2022 auf 811.660,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
werden im Jahr 2021 mit 3.122.700,00 € und im Jahr 2022 auf 2.302.300,00 €
veranschlagt. Der Saldo hieraus beläuft sich 2021 auf – 2.042.264,00 € und 2022
auf – 1.490.640,00 €.
Die Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit belaufen sich im Jahr 2021 auf
2.737.689,00 € und im Jahr 2022 auf 1.823.402,00 €
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2021 auf
2.042.264,00 € und für 2022 auf 1.490.640,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze für
die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wie folgt
festgesetzt:
2021 2022
Grundsteuer A 420
v. H. 500
v. H.
Grundsteuer B 420
v. H. 500
v. H.
Gewerbesteuer 365
v. H. 365
v. H.
Die Hundsteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 80,00 €
für den zweiten
Hund 140,00
€
für jeden weiteren
Hund 200,00
€
Für gefährliche
Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, beträgt die Steuer
für den ersten Hund
240,00
€
für den zweiten
Hund 300,00
€
für jeden weiteren
Hund 300,00
€
Die Sätze der
Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem
Kommunalabgabengesetz in der derzeit gültigen Fassung werden für den
Wirtschaftswegebeitrag auf 13,00 €/ha festgesetzt.
Der Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 10.324.454,52 €. Der voraussichtliche
Stand zum 31.12.2021 beträgt 8.306.917,52 €, zum 31.12.2022 6.969.688,52 €.
Erhebliche über-
und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2
GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt
darzustellen.
Es folgt eine kurze
Diskussion im Gremium.
Weiterhin wird die
Aufnahme von 32.000,00 € in Erträgen und Aufwendungen für die Durchführung
einer Open-Air-Veranstaltung im Sommer im Waldstadion mit zwei Enthaltungen
beschlossen.