Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung,

-       einen Förderantrag sowie den Bauantrag für den Fahrstuhl in der Grundschule Eisenberg zu stellen,

-       die Tragwerksplanung an das Ing.-Büro Pletscher zu vergeben.

 


Am 23.07.2015 wurde das Ing.-Büro Er+R., Herr Reitemeier, mit der Planung, Leistungsphasen 1-4, für die Errichtung eines Fahrstuhles in der Grundschule vom Verbandsgemeinderat beauftragt. Ebenfalls beauftragt wurde das Ing.-Büro Pletscher für die Vorerhebungen zur Tragwerksplanung.

Am 07.12.2015 wurde das Konzept von Herr Reitemeier im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.

 

Nach Abstimmungsgesprächen mit der Denkmalpflegebehörde wurde das Treppenauge als akzeptabelster und wirtschaftlichster Standort für den Fahrstuhl ausgewählt.

Der Fahrstuhl muss als Glas-Stahlkonstruktion soweit wie technisch möglich filigran ausgeführt werden, damit er sich fast unsichtbar in das denkmalgeschützte Treppenauge einfügt.

Der im Erdgeschoss eingebaute altertümliche Trinkbrunnen muss umgesiedelt werden und an anderer, noch festzulegender Stelle, wieder errichtet werden.

Der Fahrstuhl beginnt im Kellergeschoss, wofür eine Öffnung in der Erdgeschossdecke hergestellt werden muss. Im 1. und 2. Obergeschoss müssen die Brüstungsgeländer geöffnet werden um diese Ebenen zu erreichen.

Um die letzte Ebene, die Aula, zu erreichen, muss auch diese Decke geöffnet werden.

Insgesamt erschließt der Fahrstuhl 5 Ebenen.

Der Treppenlift vom Erd- bis ins Kellergeschoss kann nach Fertigstellung entfallen.

 

Die Kosten belaufen sich anhand der Kostenermittlung vom Dezember 2015 inklusive Nebenkosten auf ca. 303.000,00 € brutto. Es ist beabsichtigt, noch bis August dieses Jahres, den Zuschussantrag zu stellen, und die erforderliche Baugenehmigung zu beantragen. Mit der Bewilligung kann Anfang 2017 gerechnet werden. Somit könnte in den Sommerferien 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

 

Für die Fortführung der Maßnahme ist auch eine entsprechende Tragwerksplanung erforderlich.

Diese wurde uns vom Ing.-Büro Pletscher aus Erpolzheim angeboten.

Die anrechenbare Kosten belaufen sich auf ca. 84.000,00 €, Honorarzone 3, Mindestsatz, Leistungsphasen 1-4, 20% Umbauzuschlag, 5 % Nebenkosten, woraus sich ein Honorar in Höhe von brutto 9.540,19 € ergibt.

Das Honorarangebot ist angemessen und kann zur Beauftragung empfohlen werden.

 

Zudem muss der Förderantrag sowie der Bauantrag für den Fahrstuhl gestellt werden. Herr Mölich vom Polizeipräsidium Mainz wird die Grundschule begutachten und mitteilen welche Maßnahmen er im Rahmen einer Amoksicherung für notwendig erachtet.

Es wird als wichtig angesehen, damit man eine Kontrolle über den Zugang zur Grundschule hat. Die Kosten für die Amoksicherung von ca. 50.000,00 € werden mit in den Zuschussantrag genommen.

 

Die Fraktionen sind sich einig, dass der Aufzug gebraucht wird, auch wenn dieser etwas höhere Kosten verursacht. Die Grundschule sollte zwingend über einen Aufzug verfügen, gerade da sie Schwerpunkt- und Inklusionsschule ist.

Der Aufzug ist für 6-8 Personen ausgelegt, mit einem Gewicht von maximal 630 kg.