Beschluss: einstimmig beschlossen

Laut Auffassung der Werkleitung sind diese Verträge; insbesondere der Vertrag mit lfd. Nr. 1 keine Verträge der laufenden Verwaltung, sodass eine Beschlussfassung durch den jeweiligen Werksausschuss eingeholt werden sollte.

Die Verträge werden gleichlautend dem Verwaltungsrat zu dessen Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Um die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung in den beiden Verbandsgemeinden Eisenberg und Göllheim weiterhin zu gewährleisten bzw. noch zu erhöhen, die Wasserversorgung zu optimieren, als auch durch die Schaffung eines größeren bzw. gemeinsamen Personalpools eine bessere Redundanz im technischen Personalbereich zu erhalten, haben die beiden Verbandsgemeindewerke Eisenberg und Göllheim eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.08.2020 gegründet, welche ihre Aufgaben zum 01.01.2021 aufnehmen wird.

Die Zusammenarbeit betrifft alle Teilbereiche der Wasserversorgung, mithin die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung sowie den Netzbetrieb inklusive Herstellung, Wartung und Unterhaltung aller Hausanschlüsse. Die Zusammenarbeit erfolgt in einer gemeinsamen Organisation, wobei

a)      der technische Bereich bei den Verbandsgemeindewerken Göllheim „angesiedelt“ wird,

b)      die kaufmännischen Belange der neuen Organisation bei den Verbandsgemeindewerken in Eisenberg bearbeitet werden. 

 

Ausarbeitung der Verträge unter Hinzuziehung externer Unterstützung bei der Beurteilung der steuerlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben bzw. insbesondere des festzusetzenden Betriebsführungsentgeltes

Die dieser Vorlage beigefügten Verträge wurden von den beiden Werkleitungen Eisenberg und Göllheim erstellt und abschließend mit unserem Wirtschaftsprüfer inhaltlich und in Bezug der Betriebsführungsentgeltshöhe abgestimmt.

Ergänzend wurde bei der Festlegung der Betriebsführungsentgelte zwischen der Anstalt und den beiden Wasserwerken für die kaufmännische Abwicklung sowie des Betriebsführungsentgeltes gegenüber der Verbandsgemeinde Göllheim für die Abwicklung der Personalangelegenheiten die Aussage der Kommunalberatung Mainz eingearbeitet.

Steuerliche Hinweise

Die Anstalt ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, sodass steuerrechtlich bei der Erwirtschaftung eines Gewinnes; welcher jedes Jahr angestrebt wird, die dadurch Gewerbe- und Körperschaftsteuer auslösen wird.

Auch wird bei Auftragserledigung durch die AÖR beispielsweise für die beiden Wasserwerke durch den Tatbestand einer steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung Umsatzsteuer abzurechnen sein. Die beiden Wasserwerke genießen hier die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, sodass es bei den beiden Wasserwerken zu keiner Kostensteigerung kommt.

Da die beiden Wasserwerke jeweils zu 50 % Gesellschafter an der Anstalt sind, bedarf es dringend vor dem 01.01.2021 den Abschluss entsprechender Betriebsführungs- und sonstiger Verträge, damit es zu keinen körperschaftsteuerlichen Nachteilen aller Beteiligte kommt.

Auf den entsprechenden Hinweis von unserem Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Burret GmbH sei hier verwiesen.

Abzuschließenden Verträge

Nachfolgende Übersicht über die abzuschließenden Verträge; insbesondere deren Inhalt als auch deren Laufzeit; Erläuterungen siehe auf den nachfolgenden Seiten:

 

*Anmerkung; Verträge lfd. Nr. 7 und 8 bedarf es nur einer Kenntnisnahme der beiden Werksausschüsse / Verbandsgemeinderäte.

 

1.Technischer Betriebsführungsvertrag Anstalt mit den beiden Wasserwerken

Ø    Wichtigster Vertrag, in welchem das Auftragsverhältnis und die zu erledigenden Aufgaben zwischen der Anstalt und der beiden Wasserwerke geregelt werden (§ 1)

Ø    Rufbereitschaft

Ø    Einheitliche Lohnstundenabrechnung

Ø    Materialwirtschaft

Ø    Abrechnungsentgelt setzt sich grundsätzlich aus Lohn und Material zusammen

Ø    Stundensatzermittlung und Festlegung laut jährlich zu erstellendem Wirtschaftsplan (fakturierfähige Lohnstunden)

Ø    PKW- und Werkstatt- und Stunden des „Personalwesens“ werden nicht fakturiert

Ø    => Fremdleistungen werden von der AÖR bestätigt und freigegeben; allerdings von dem jeweiligen Wasserwerk selbst bezahlt

Ø    Koordination im investiven Bereich (Neubaugebiete)

Ø    Abstimmungsarbeiten untereinander

Ø    Organisatorische Abwicklung der erbrachten Leistungen

Ø    Abschlagszahlungen

Ø    Abrechnungszyklen

 

2.Kaufm. Betriebsführung der Anstalt durch das Wasserwerk Eisenberg

Ø    Abwicklung sämtlicher kaufmännischer Vorgänge

Ø    Rechnerische und sachliche Kontrolle aller Eingangsrechnungen und Begleichung der Verbindlichkeiten, Forderungsüberwachung

Ø    Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) sowie des Lageberichts

Ø    Erstellung, Umsetzung und Überwachung des Wirtschaftsplanes

Ø    Kalkulation des Stundensatzes für die Fakturierung

Ø    Fakturierungen mittels Auftragsabwicklung

Ø    Anlagenbuchhaltung

Ø    Personalkostenverwaltung,- Kalkulation

Ø    Personalbedarf lt. Kommunalberatung 1,0 VZA

Betriebsführungsentgelt: 102.120 €

Zu Erledigung dieser Aufgaben bedient sich das WWE, des der durch die KEEP-GmbH angeschafften kaufmännischen Anwendungsprogramme è eigener Betriebsführungsvertrag

 

 

3.Kaufm. Betriebsführung der Anstalt durch das Wasserwerk Göllheim

Ø    Erfassung der einzelnen Lohnstunden des technischen Personals der AÖR anhand vorhandener Rapportzettel in der Schleupen – CS Applikation – Auftragsabwicklung

Ø    Erfassung des Lagermaterials anhand vorhandener Materialentnahmenachweis in die Schleupen–CS-Applikation– Auftragsabwicklung durch Entnahmebuchung aus der Schleupen–CS– Applikation–Materialwirtschaft

Ø    Durchführung der Inventur

Ø    Übersendung der Rapportzettel, der Materialentnahmescheine als auch der durch die Mitarbeiter der AÖR oder des Vorstandes freigegebenen Eingangsrechnungen an das Wasserwerk Eisenberg

Ø    Unterstützung des Vorstandes der AÖR im Zusammenhang mit dem Ablauf organisatorischer Angelegenheiten nebst Schriftverkehr

Ø    Personalbedarf lt. Kommunalberatung:  0,5 VZA

Betriebsführungsentgelt: 44.760 €

 

4.Mietverrechnung der Anstalt mit dem Wasserwerk Göllheim

Ø    Sitz der Gesellschaft

Ø    Arbeitsstätte aller technischen Mitarbeiter

Ø    Bereitstellungen bzw. Vermietung von Flächen auf dem Grundstück in Göllheim,

         Gutenbergstraße 4

Ø    Aufenthaltsräume

Ø    Werkstätten

Ø    Lagerflächen

Ø    Soziale Räume

Ø    Flächen (teilweise) des kaufm. Personals des Wasserwerkes Göllheim für deren Abwicklung der kaufm. Dienste

Ø    Jahresmiete: 40.400 €

 

 

 

5.Betriebsführung Personalrecht, zentraler Dienste (und Vermietung) der Anstalt durch die Verbandsgemeinde Göllheim

Ø  Personalkostenabrechnung mit der PPA

Ø  Arbeitsverträge

Ø  Beratung Vorstand in Angelegenheiten um das Personalrecht

Ø  Zentrale Dienste

Ø  Bereitstellung Sitzungssaal

Ø                                     Personalbedarf lt. Kommunalberatung:  0,1 VZA

Ø  Betriebsführungsentgelt: 10.272 €

Ø  Betriebsführungsentgelt: 400 €

Ø  Mietkosten je Sitzung: 100 €

 

6.Betriebsführung zentraler Dienste (und Vermietung) der Anstalt durch die   Verbandsgemeinde Eisenberg

Zentrale Dienste

Ø    Bereitstellung Sitzungssaal

Ø    Betriebsführungsentgelt: 400 €

Ø    Mietkosten je Sitzung: 100 €

 

7.Betriebsführung über die Bereitstellung der IT-Landschaft und diverser Softwareprogramme der Anstalt durch die KEEP-GmbH

Ø  Mitbenutzung der Software- und Lizenzkomponenten zählen wie z. B. Windows und Office, Sophos Mobile Control, Firewall, Mail, Mailcrypt, Device-Controll, Virenschutz.

Ø  Softwareapplikationen:

Finanzbuchhaltung inkl. Kostenstellenrechnung

Auftragsabwicklung

Materialbuchhaltung

OLAP

Basissystem neben Easy-Archiv

Anlagenbuchhaltung

Personalkostenverwaltungsprogramm

Ø  Jahresentgelt: 22.500

 

8.Mietverrechnung der Anstalt mit der KEEP-GmbH

Ø    Lagerflächen

Ø    Flächen (teilweise) des kaufm. Personals des Wasserwerkes Göllheim für deren Abwicklung der kaufm. Dienste

Ø    Jahresmiete: 22.750 €